Ständeklausel | Fallhöhe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() Die Fallhöhe ist eng mit der Ständeklausel verknüpft und markiert nochmals den Zusammenhang von moralischem und sozialem Stand nach klassizistischem Verständnis. Nur der Fall eines hochstehenden, moralisch gefestigten Helden könne die gewünscht Wirkung beim Publikum erzielen, heißt es bei Aristoteles. Allerdings findet sich dort auch die Forderung nach einem Fehler des Helden, so dass dessen Fall nicht gänzlich unmotiviert und unverdient erscheint. Jedoch ist es die Tiefe des Sturzes sowie das Verhalten des Untergehenden, die eine entsprechende Publikumswirkung vermitteln können. Der Zusammenhang von sprachlichem Stil, gezeigter Gesinnung und Schwere des Konflikts darf auch hier nicht unbeachtet bleiben.
Mit zunehmender Modernisierung des Dramenverständnisses und Wegfall der Ständeklausel verliert auch die Fallhöhe ihre Bedeutung, da auch Figuren niederen Stands in Konflikten gezeigt werden bzw. die Probleme der Reichen und des Adels kaum noch von denen der Bürger unterschieden werden können (vgl. Schnitzler).
Inhaltlich und stilistisch lassen sich diese Anforderungen in
Hamartia
aristotelischer Begriff, Fehler des Helden, der zur dramatischen Verwicklung führt.
![]() Intrige
Das eine Handlung konstituierende Komplott.
![]() Pathos
In der Tragödientheorie die Abschnitte des Dramas, die durch die Darstellung von Tod und schwerem Leid im Zuschauer die Affekte von Jammer, Schauder, Furcht und Mitleid auslösen.
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© Martin Huber, Elisabeth Böhm |
Letzte Änderung am: 09.09.2007 |