Fallhöhe: Kategorie der Dramentheorie, die besagt, dass der Fall eines Helden umso eindringlicher
empfunden wird, je höher sein sozialer und moralischer Rang vorher war.
Die Fallhöhe ist eng mit der Ständeklausel verknüpft und markiert nochmals den Zusammenhang
von moralischem und sozialem Stand nach klassizistischem Verständnis. Nur der Fall
eines hochstehenden, moralisch gefestigten Helden könne die gewünscht Wirkung beim
Publikum erzielen, heißt es bei Aristoteles. Allerdings findet sich dort auch die
Forderung nach einem Fehler des Helden, so dass dessen Fall nicht gänzlich unmotiviert
und unverdient erscheint. Jedoch ist es die Tiefe des Sturzes sowie das Verhalten
des Untergehenden, die eine entsprechende Publikumswirkung vermitteln können. Der
Zusammenhang von sprachlichem Stil, gezeigter Gesinnung und Schwere des Konflikts
darf auch hier nicht unbeachtet bleiben.
Mit zunehmender Modernisierung des Dramenverständnisses und Wegfall der Ständeklausel
verliert auch die Fallhöhe ihre Bedeutung, da auch Figuren niederen Stands in Konflikten
gezeigt werden bzw. die Probleme der Reichen und des Adels kaum noch von denen der
Bürger unterschieden werden können (vgl. Schnitzler).
In der Tragödientheorie die Abschnitte des Dramas, die durch die Darstellung von Tod
und schwerem Leid im Zuschauer die Affekte von Jammer, Schauder, Furcht und Mitleid
auslösen.
finden, die sich zwar auch historisch veränderten, aber bis ins 19. Jahrhundert zentrale
Positionen in den Dramen und ihrer theoretischen Reflexion einnahmen.