Urheberrechtsdiskussion in Deutschland

Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein konnte nahezu kein Schriftsteller seinen Lebensunterhalt vollständig aus dem Verkauf von literarischen Büchern bestreiten. Das ökonomische Kapital speiste sich stattdessen aus einer Vielzahl von Quellen, allen voran mäzenatischen Zuwendungen, nicht-literarischen Publikationsprojekten, Zuwendungen aus Stipendien und Literaturpreisen. Das literarische »Buch« wurde dabei als symbolisches und nicht als ökonomisches Kapital eingesetzt: es fungierte als Distinktionsmerkmal, als Medium des sozialen Aufstiegs und als Integration in die sozialen Eliten.
Zur Zeit der Aufklärung setzte sich allerdings in den westlichen Staaten Europas allmählich die Idee des geistigen Eigentums durch und um 1900 wurde auch in den deutschen Staaten ein Urheberrecht juristisch kodifiziert. Einen entscheidenden Anstoß für die aufkeimende Urheberrechtsdiskussion gab Klopstock mit dem Subskriptions-Aufruf für seinen Roman Die Gelehrtenrepublik: er forderte die Dichter damit dazu auf, das Eigentumsrecht an ihren eigenen Schriften zu beanspruchen.
Vgl. Brenner: Neue deutsche Literaturgeschichte, S. 73f.

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Urheberrechtsdiskussion
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