Pause
Pause: Eine der vier
Verskonstituenten
Verskonstituenten
Sprachliche Einheiten bzw. Größen, die für den Bau von Versen relevant sind.
. Position im Vers, an welcher der Artikulationsvorgang
unterbrochen wird.
Die Plazierung von Pausen ist unmittelbar mit dem Wesensprinzip des Verses,
der Segmentierung des Textes in abgeschlossene, aufeinander beziehbare Zeilen
verbunden: Die versfinale Pause stellt die einzige notwendige Konstituente
sämtlicher Verse dar (
gebundene vs. ungebundene
Verse
Gebundene vs. ungebundene Verse
primäre interne Differenzierung des Gegenstandsbereichs der Versifikation nach dem
Umfang der rhythmischen Regelmäßigkeit.
).
Eine große versifikatorische Bedeutung auch im Versinneren besitzt nicht nur
die Pause, sondern generell die Art der Silbenübergänge. Dabei ist zu unterscheiden
zwischen pausenheischenden Übergängen an Kolon- und Satzgrenzen, pausenfähigen
Übergängen an Wortgrenzen und nicht-pausenfähigen Übergängen im Wortinneren. Das
metrische
Schema
Metrisches Schema
Höchste Stufe der
metrischen Abstraktion.
kann Vorschriften für alle drei Ausprägungsformen enthalten. Hier
jeweils ein Beispiel:
- pausenheischender Silbenübergang im deutschen Alexandriner nach der 6.
Silbe
- pausenfähiger Silbenübergang, d.h. Wortgrenze am Zeilenende als
Minimalbedingung des Verses
- nicht-pausenfähiger Silbenübergang zwischen den beiden Kürzen im
vierten
Daktylus
Daktylus
(Griech. ›Finger‹, wohl mit Bezug auf die Dreigliedrigkeit.) Dreisilbiger Versfuß
der Form – v v.
des Hexameters (sog. Hermannsche Brücke)
In versfußmetrisch gebundenen Texten (
Versfüße
Versfuß
Aus der antiken Metrik stammende interne Gliederungseinheit des Verses, bestehend
aus einer geregelten Abfolge von Hebungenund Senkungen
) wird bei der Position von Pausen unterschieden zwischen
Zäsur
Zäsur
Syntaktisch bedingte Pause im Versinneren.
und
Diärese
Diärese
Pause im Inneren der Verszeile, bei der Kolon- bzw. Wortgrenze einerseits und Versfußgrenze
andererseits (Versfüße) zusammenfallen.
.
© Sebastian Donat / Letzte inhaltliche Änderung am: 24.03.2008